Die korrekte Wohnflächenberechnung ist bei Mietverträgen, Hauskauf und Immobilienbewertungen essenziell. Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) regelt, wie und welche Flächen zur Wohnfläche zählen. Fehler können zu Streitigkeiten, Mietminderungen oder rechtlichen Problemen führen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie die Wohnfläche nach WoFlV exakt berechnen, welche Besonderheiten es bei Dachschrägen, Balkonen und Sonderflächen gibt und wie Sie Fehler vermeiden.
Was ist die Wohnflächenverordnung (WoFlV)?
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist die gesetzliche Grundlage in Deutschland, nach der Wohnflächen für Miet- und Kaufobjekte berechnet werden. Sie legt fest, welche Räume und Flächen wie stark angerechnet werden. Die exakte Berechnung ist für Mieter und Vermieter gleichermaßen wichtig, da sie die Basis für Mietpreise und rechtliche Ansprüche bildet.
Diese Flächen zählen zur Wohnfläche
- Wohnräume: Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Küche, Flur, Bad und WC.
- Nebenräume: Abstellraum, Speisekammer (wenn innerhalb der Wohnung).
- Nicht anrechenbare Flächen: Keller, Dachböden, Waschküche, Heizungsraum, Garagen.
Tipp: Immer prüfen, ob die Fläche laut WoFlV zur Wohnfläche gehört.
Lies den Beitrag Flächenberechnung für Immobilien, Bau und Innenarchitektur, um zu verstehen, wie Flächen in der Praxis berechnet werden.
Besonderheiten: Dachschrägen, Balkone & Terrassen
Dachschrägen:
- Flächen unter 1 Meter Höhe: 0 % angerechnet
- Flächen 1–2 Meter Höhe: 50 % angerechnet
- Flächen über 2 Meter Höhe: 100 % angerechnet
Balkone, Loggien, Terrassen:
- In der Regel mit 25 %, maximal bis 50 % angerechnet
- Die genaue Anrechnung sollte im Mietvertrag stehen
Beispiel Dachschräge:
- 12 m² unter 1 m Höhe → 0 m²
- 10 m² zwischen 1–2 m Höhe → 5 m²
- 20 m² über 2 m Höhe → 20 m²
- Wohnfläche insgesamt: 0 + 5 + 20 = 25 m²
Wenn du Wohnräume mit Dachschrägen hast, erfahre im Artikel Welcher Flächenrechner ist für Dachgeschoss geeignet? welche Besonderheiten gelten.
Schritt-für-Schritt-Anleitung: Wohnfläche berechnen
- Grundriss vorbereiten:
Skizzieren Sie die Wohnung und markieren Sie alle Räume. - Jeden Raum einzeln messen:
Länge × Breite = Raumfläche (in m²). - Sonderflächen berücksichtigen:
Balkone, Dachschrägen und Terrassen gemäß WoFlV anteilig anrechnen. - Alle Flächen addieren:
Die Summe ergibt die Gesamtwohnfläche. - Dokumentation:
Skizze, Messwerte und Berechnungen abspeichern.
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
- Einheiten mischen: Immer in Meter messen und rechnen.
- Falsche Flächen anrechnen: Keller, Garage und Außenwände zählen nicht zur Wohnfläche.
- Dachschrägen falsch berechnen: Immer die Höhe prüfen und korrekt anteilig anrechnen.
- Balkone komplett anrechnen: Nur anteilig (meist 25 %).
Praxisbeispiel
Wohnung mit Wohnzimmer (22 m²), Schlafzimmer (14 m²), Bad (6 m²), Küche (8 m²), Flur (5 m²), Balkon (6 m², 25 % Anrechnung):
- Balkon: 6 m² × 0,25 = 1,5 m²
- Gesamtwohnfläche: 22 + 14 + 6 + 8 + 5 + 1,5 = 56,5 m²
Erfahre im Artikel Meter zu Quadratmeter Unterschied – einfach erklärt, wie sich lineare Maße in Flächenmaße umrechnen lassen.
Nützliche Tools für die Wohnflächenberechnung
Mit unseren Online-Rechnern können Sie Ihre Werte einfach und sicher prüfen:
- Quadratmeter Rechner
- Kubikmeter-Rechner
- cm in Quadratmeter
- Mietpreis-Berechner
- Kosten-/Budgetrechner
FAQ zur Wohnflächenberechnung
Muss ich den Balkon immer anrechnen?
Nein, laut WoFlV meist nur zu 25 %. Die genaue Regelung steht im Mietvertrag.
Wie werden Dachschrägen berechnet?
Je nach Höhe: unter 1 m = 0 %, 1–2 m = 50 %, über 2 m = 100 %.
Welche Räume zählen nicht zur Wohnfläche?
Keller, Waschküche, Garagen, Heizungsräume, Dachböden (sofern nicht ausgebaut).
Fazit
Die korrekte Wohnflächenberechnung nach WoFlV ist für Mieter und Vermieter unverzichtbar. Achten Sie auf die Anrechnung von Sonderflächen, messen Sie sorgfältig und prüfen Sie Ihr Ergebnis mit unseren Online-Rechnern. So schaffen Sie Transparenz, vermeiden Streitigkeiten und sorgen für rechtliche Sicherheit.